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   BVerwG, 29.07.1977 - IV C 86.75   

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BVerwG, 29.07.1977 - IV C 86.75 (https://dejure.org/1977,259)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1977 - IV C 86.75 (https://dejure.org/1977,259)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1977 - IV C 86.75 (https://dejure.org/1977,259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Entschließungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 2; BBauG § 130 Abs. 1
    Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der Entwässerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 225
  • DÖV 1978, 56
  • BauR 1978, 50
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
    Einheitssätze für die Straßenentwässerung sind nicht an den Kosten zu orientieren, die die Verlegung eines vergleichbaren Kanalisationsrohres verursacht (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - BVerwGE 38, 275; Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 9).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 9 [S. 15], ZMR 1972, 64 [65]; in BVerwGE 38, 275 f. nur teilweise abgedruckt) ausgeführt: Es bestünden keine Bedenken dagegen, daß für ein gesamtes Entwässerungssystem nur ein Einheitssatz festgesetzt werde; als "vergleichbare Erschließungsanlage" im Sinne von § 130 Abs. 1 Satz 2 BBauG könne nicht eine Rohrleitung entsprechenden Durchmessers in einer anderen Straße herangezogen werden, weil dies zu - dort näher dargelegten - Ungerechtigkeiten führen würde.

    In solchen Fällen werden also - unabhängig von der ohnehin gebotenen Staffelung der Höhe der Einheitssätze nach dem Zeitpunkt der Herstellung - zumindest getrennte Einheitssätze für jede der beiden Entwässerungsarten zu bilden sein (vgl. dazu Urteil des Senats vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - a.a.O. S. 276 unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 -, DVBl. 1970, 835).

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
    Anforderungen sind bei dieser Handhabung erfüllt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 1972 - 2 BvL 6/66 - BVerfGE 33, 265 [269]).
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
    Dieser Zusammenhang ist es, der die einzelnen "Teile" eines Entwässerungssystems "mehr als es für" andere "Erschließungsanlagen" oder deren Teile "üblicherweise zutrifft - zueinander in Beziehung setzt und insofern voneinander abhängig macht" (so zum "System" der Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG im Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182 [186]).
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69

    Bemessung des Erschließungsaufwands bei Einrichtung einer Mischkanalisation für

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
    In solchen Fällen werden also - unabhängig von der ohnehin gebotenen Staffelung der Höhe der Einheitssätze nach dem Zeitpunkt der Herstellung - zumindest getrennte Einheitssätze für jede der beiden Entwässerungsarten zu bilden sein (vgl. dazu Urteil des Senats vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - a.a.O. S. 276 unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 -, DVBl. 1970, 835).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts vermag auch der erkennende Senat nicht abschließend zu entscheiden, ob § 4 Abs. 2 Nr. 4 EBG mit Bundesrecht vereinbar ist: Zutreffend berücksichtigt das Erschließungsbeitragsgesetz zwar die Unterschiede im Kostenniveau nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Herstellung der Entwässerungseinrichtungen (vgl. dazu Urteile des Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 -, BVerwGE 30, 240 [241], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 S. 7 [S. 9], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 21.68 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 4 S. 9 [10] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 28 S. 99 [S. 103]).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts vermag auch der erkennende Senat nicht abschließend zu entscheiden, ob § 4 Abs. 2 Nr. 4 EBG mit Bundesrecht vereinbar ist: Zutreffend berücksichtigt das Erschließungsbeitragsgesetz zwar die Unterschiede im Kostenniveau nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Herstellung der Entwässerungseinrichtungen (vgl. dazu Urteile des Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 -, BVerwGE 30, 240 [241], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 S. 7 [S. 9], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 21.68 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 4 S. 9 [10] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 28 S. 99 [S. 103]).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 92.66

    Begriff der Fertigstellung bzw. der endgültigen Herstellung einer Straße -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts vermag auch der erkennende Senat nicht abschließend zu entscheiden, ob § 4 Abs. 2 Nr. 4 EBG mit Bundesrecht vereinbar ist: Zutreffend berücksichtigt das Erschließungsbeitragsgesetz zwar die Unterschiede im Kostenniveau nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Herstellung der Entwässerungseinrichtungen (vgl. dazu Urteile des Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 -, BVerwGE 30, 240 [241], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 S. 7 [S. 9], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 21.68 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 4 S. 9 [10] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 28 S. 99 [S. 103]).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68

    Herstellung einer Straße nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) als

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts vermag auch der erkennende Senat nicht abschließend zu entscheiden, ob § 4 Abs. 2 Nr. 4 EBG mit Bundesrecht vereinbar ist: Zutreffend berücksichtigt das Erschließungsbeitragsgesetz zwar die Unterschiede im Kostenniveau nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Herstellung der Entwässerungseinrichtungen (vgl. dazu Urteile des Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 -, BVerwGE 30, 240 [241], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 S. 7 [S. 9], vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 21.68 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 4 S. 9 [10] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 28 S. 99 [S. 103]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1975 - II A 203/74
    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75
    Insofern folgt der Senat im Ergebnis Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Münster, das in seinem Urteil vom 17. November 1975 - II A 203/74 - (OVGE 31, 252), wenn auch unter einem anderen Ansatz, nämlich zur Anschlußgebühr nach dem Kommunalabgabengesetz, ebenfalls von einem funktionalen Verständnis des Begriffs der Entwässerungseinrichtungen ausgegangen ist und dargelegt hat, die Gemeinden seien "berechtigt, leitungsmäßig getrennte Entwässerungssysteme als einheitliche Einrichtung oder Anlage zu führen"; die "öffentliche Einrichtung der Ortsentwässerung" setze nämlich "lediglich eine Einheit von sachlichen ... Mitteln voraus.
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Dabei wird überwiegend dem aufgabenbezogenen oder auch funktionalen oder organisatorischen Einrichtungsbegriff der Vorzug gegeben, wonach unter einer öffentlichen Einrichtung im Rechtssinne die Zusammenfassung personeller Kräfte und sachlicher Mittel zur dauerhaften Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Aufgaben verstanden wird (vgl. zu dieser Definition OVG NW, Urteil vom 17.11.1975 - II A 203/74 - OVGE 31, 252 und ihm insoweit folgend BVerwG, Urteil vom 29.07.1977 - 4 C 86.75 - Buchholz 406.11 Nr. 20 zu § 130 BBauG).
  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    Zu den Entwässerungssystemen hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits zuvor wie folgt entschieden (Urt. v. 29.7.1977, IV C 86/75, juris Rn. 15, 20):.

    Danach ist es wegen deren besonderer Abhängigkeit von "zu dem ganzen, über die Anlage hinausreichenden Entwässerungssystem" bei der Festsetzung von Einheitssätzen für Entwässerungseinrichtungen zulässig, wenn die Gemeinde "auf die funktionale Einheit ihres gesamten Straßenentwässerungsnetzes" abstellt und "an die Stelle der tatsächlich entstandenen Kosten [...] die üblichen Durchschnittskosten, die erfahrungsgemäß - etwa nach den handelsüblichen Preisen - für solche Anlagen in der Gemeinde zu zahlen sind", treten lässt (BVerwG, Urt. v. 29.7.1977, IV C 86/75, a.a.O.).

    Anders als die Beklagte in einem Parallelverfahren wohl gemeint hat, kann zunächst aus der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.7.1977, IV C 86.75, juris Rn. 15, 20) nicht der Schluss gezogen werden, der Einheitssatz könne ungeachtet der Maßgaben des § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB festgesetzt werden.

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 90.84

    Keine Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur Deckung der Herstellungskosten für

    Entsprechend dem Zweck dieser Vorschrift, Kosten nur für solche Einrichtungen in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einzubeziehen, die dazu beitragen, die Straßen (Erschließungsanlagen) frei von Überflutungen und damit geh- und fahrbereit zu halten (vgl. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 86.75 - BVerwGE 54, 225 [BVerwG 29.07.1977 - IV C 86/75]), erfaßt sie nur solche Einrichtungen, die dem Sammeln sowie der Ableitung und Fortleitung des auf den Straßen anfallenden Regenwassers dienen, nicht dagegen Anlagen zur Reinigung dieses Regenwassers.

    Zwar läßt diese Vorschrift zu, auch im Fall der Kostenermittlung nach den tatsächlich entstandenen Kosten (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BBauG) die Kosten selbst solcher Einrichtungen in den Erschließungsaufwand einzubeziehen, die außerhalb des räumlichen Bereichs der abzurechnenden Erschließungsanlage liegen, sofern diese der Straßenentwässerung dienen (Urteil vom 29. Juli 1977 a.a.O. S. 228, 230, 231).

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Auch wenn eine Gemeinde erstmalig eine bestimmte Teilanlage herstellt, darf sie bei der Abrechnung auf Einheitssätze anhand der Kosten zurückgreifen, die für derartige Anlagen erfahrungsgemäß in jener Gegend zu zahlen sind (BVerwG, Urt. v. 29.7.1977, IV C 86.75, BVerwGE 54, 225, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 07.12.2005 - 6 B 00.860

    Erschließungsbeitrag, Abbiegespur auf Kreisstraße, Zuordnung der Abbiegespur,

    Der Straßenraum ist kein geeignetes Kriterium, generell die zum Erreichen der Funktionsfähigkeit einer neuen Erschließungsanlage erforderlichen Kosten von anderweitigen Kosten abzugrenzen (vgl. BVerwG vom 23.2.1990 BVerwGE 85, 1/3 f. zu einer Abbiegespur; vom 29.7.1977 BVerwGE 54, 225/231 zur Straßenentwässerung; vom 7.7.1989 BVerwGE 82, 215/219 f. zu einer Stützmauer).
  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 6 B 08.369

    Erschließungsbeitragsrecht; einzelne Erschließungsanlage; Anbaustraße; Abgrenzung

    Das rechtfertigt es, als "Einrichtung für ihre Entwässerung" nicht allein die in der jeweiligen Erschließungsanlage verlegten Rohre anzusehen, sondern das die Entwässerung gewährleistende ganze System (vgl. BVerwG vom 29.7.1977 BVerwGE 54, 225).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2011 - 2 LB 19/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht kann eine Gemeinde der Beitragserhebung jeweils lediglich die Kosten zugrunde legen, die tatsächlich für die Entwässerungseinrichtung in gerade einer bestimmten Straße entstanden sind, aber auch auf den Herstellungsaufwand für ein funktionsfähiges, räumlich und technisch abgegrenztes Entwässerungssystem abstellen, das etwa auf einen bestimmten Vorfluter ausgerichtet ist, oder schließlich den Aufwand nach einem Durchschnittssatz für das gesamte Straßenentwässerungsnetz ermitteln (BVerwG, Urt. v. 29.07.1977 - IV C 86.75 -, E 54, 225).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 42.81

    Revisibilität der Frage hinsichtlich der Verpflichtung einer Gemeinde zur

    In dem Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 86.75 - BVerwGE 54, 225 (230, 231) [BVerwG 29.07.1977 - IV C 86/75]hat das Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht ausgeführt, bei der Festlegung von Einheitssätzen für die Kosten der Straßenentwässerung könne die Gemeinde wegen des funktionalen Zusammenhangs der Entwässerung auch auf das gesamte Entwässerungsnetz der Gemeinde abstellen, und zwar auch dann, wenn dieses aus mehreren technisch abgegrenzten Einzelsystemen bestehe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2001 - 3 A 5454/98
    vgl. zu dem zuletzt genannten Kriterium auch: BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 86.75 -, BVerwGE 54, 225 (233).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 2 S 2162/96

    Kommunalabgaben: zur erstmaligen und endgültigen Herstellung einer

    Da für beide Kläranlagen ein einheitlicher Klärbeitrag erhoben wird, diese also nach dem Willen der Gemeinde als eine funktionale Einheit betrachtet werden können (vgl. hierzu § 10 Abs. 1 S. 4 in Verb. mit § 9 Abs. 1 S. 2 KAG in der aktuellen Fassung von 1996 sowie Gössl, Arbeitsmappe Abwasserbeitrag, 2. Aufl., 1994, S. 2; BVerwG, Urteil vom 29.7.1977 - IV C 86.75 -, DÖV 1978, 56; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.1.1990 - 9 C 92.89), ist es im Rahmen der Ermittlung des Beitragssatzes gerechtfertigt, die Überkapazität mit dem Kapazitätsdefizit saldierend zu verrechnen.
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 43.81

    Berechtigung einer Gemeinde zum Führen leitungsmäßig getrennter

  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 48.81

    Unterschiedliche Beitragssätze bei technisch getrennten Entwässerungssystemen -

  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 50.81

    Unterschiedliche Beitragssätze bei technisch getrennten Entwässerungssystemen -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.1998 - 2 S 39/98
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